Sie als Mitglied bestimmen mit
Die Mitglieder und der Berufsverband gestalten gemeinsam die Zukunft. Mindestens einmal pro Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Mittels ordentlichem Antrag haben die Mitglieder dabei auch die Möglichkeit, Partikularinteressen einzubringen.
Weitere Informationen und Unterlagen zu den Traktanden
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Mitgliederversammlung und Wahlen SBK
Die Mitgliederversammlung beziehungsweise Jahresversammlung ist das oberste Organ des SBK St.Gallen – Thurgau – Appenzell. Im Auftrag der Mitglieder leitet und steuert der Sektionsvorstand die Geschicke des Verbandes. An der Mitgliederversammlung werden Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget vorgelegt. Ordentliche Wahlen der Gremien finden alle vier Jahre statt. Aus den Reihen der Mitglieder werden die SBK-Delegierten gewählt.
Der Verband übernimmt folgende Aufgaben:
- Die Pflege als eigenständigen Beruf etablieren und die Position der Pflegefachpersonen stärken.
- Die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen seiner Mitglieder wahren und fördern.
- Die Gesundheits- und Krankenpflege weiterentwickeln und ihre Qualität sichern.
- Die Mitglieder in ihrer beruflichen Tätigkeit und Entwicklung unterstützen.
- Bei Entscheidungen im Gesundheitswesen mitwirken.
- Sich aktiv in der Berufs- und Weiterbildung engagieren sowie die Lehre und Forschung in der Pflege fördern.
Nächster Termin
Die nächste Mitgliederversammlung findet am Donnerstag, 21. März 2024 statt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Flyer
Anmeldung
Unterlagen zur Mitgliederversammlung
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