Freiberufliche Pflegefachpersonen
Freiberufliche tätige Pflegefachpersonen füllen mit ihren spezifischen Kompetenzen und Dienstleistungsangeboten wichtige Nischen in der Gesundheitsversorgung.
Selbständig arbeiten
Pflegefachpersonen mit einem anerkannten Diplom und mehrjähriger Berufserfahrung können als Selbständigerwerbende ihre Dienstleistungen in der spitalexternen Pflege anbieten und abrechnen.
In unserem Sektionsgebiet sind rund 150 Pflegefachpersonen freiberuflich tätig. Sie verfügen alle über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und sind dem Administrativvertrag für die Pflegeleistungen zu Hause und ambulant nach KLV 7 angeschlossen.
Die freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen unterstellen sich freiwillig den Qualitätsnormen des SBK. Curacasa, der Fachverband freiberufliche Pflege Schweiz, definiert die Standards und überprüft diese mittels jährlicher Selbstdeklaration und periodischen Audits. Als Mitglied bei Curacasa gibt es zudem seit Neuem die Möglichkeit, sich als freiberuflich tätige Pflegefachperson einer Pensionskasse anzuschliessen, mit der Möglichkeit des Aufbaus der 2. Säule. Alle Informationen dazu
Die Restkostenfinanzierung im Kanton St.Gallen hat sich per 1.1.2023 geändert. In Appenzell Ausserrhoden gelten die Normkosten seit 2022. Im Thurgau bleibt der Status quo, denn der Regierungsrat könne aufgrund fehlender Grundlagen die Gleichstellung aller Anbieter:innen in der ambulanten Pflege nicht umsetzen.
In unserem Sektionsgebiet sind rund 150 Pflegefachpersonen freiberuflich tätig. Sie verfügen alle über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und sind dem Administrativvertrag für die Pflegeleistungen zu Hause und ambulant nach KLV 7 angeschlossen.
Die freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen unterstellen sich freiwillig den Qualitätsnormen des SBK. Curacasa, der Fachverband freiberufliche Pflege Schweiz, definiert die Standards und überprüft diese mittels jährlicher Selbstdeklaration und periodischen Audits. Als Mitglied bei Curacasa gibt es zudem seit Neuem die Möglichkeit, sich als freiberuflich tätige Pflegefachperson einer Pensionskasse anzuschliessen, mit der Möglichkeit des Aufbaus der 2. Säule. Alle Informationen dazu
Die Restkostenfinanzierung im Kanton St.Gallen hat sich per 1.1.2023 geändert. In Appenzell Ausserrhoden gelten die Normkosten seit 2022. Im Thurgau bleibt der Status quo, denn der Regierungsrat könne aufgrund fehlender Grundlagen die Gleichstellung aller Anbieter:innen in der ambulanten Pflege nicht umsetzen.