Soli-Beitrag als Teil des GAV
Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, leisten solidarisch einen Beitrag für die kollektiven Leistungen an die vertretenden Personalverbände.
Mitglieder erhalten Geld zurück
SBK-Mitglieder können den geleisteten Beitrag von ihrem Verband wieder zurückfordern. Dies reduziert indirekt den Mitgliederbeitrag.
Den entsprechenden Rückforderungsbeleg erhalten alle Mitarbeitenden, die einem GAV unterstehen, anfangs Jahr mit ihrer Lohnabrechnung. Die Rückerstattung erfolgt jeweils bis Ende März. Rückforderungen sind rückwirkend bis max. 5 Jahre möglich.
Den entsprechenden Rückforderungsbeleg erhalten alle Mitarbeitenden, die einem GAV unterstehen, anfangs Jahr mit ihrer Lohnabrechnung. Die Rückerstattung erfolgt jeweils bis Ende März. Rückforderungen sind rückwirkend bis max. 5 Jahre möglich.