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Ohne Ihre Unterstützung ginge bei uns gar nichts
Der Berufsverband der Pflegenden hat mit einem enormen finanziellen Aufwand aus Spenden und Reserven die Pflegeinitiative zum Erfolg gebracht. Das Engagement von Yvonne Ribi an vorderster Front war einzigartig. Auch jetzt in der Umsetzungsphase der Pflegeinitiative braucht es das politische Lobbying und vor allem auch Pflegende, die ideell und finanziell mittragen. Aufgrund dessen haben die SBK-Delegierten und Mitgliederversammlungen entschieden für die Jahre 2023 und 2024 ein Zusatzbeitrag zu erheben, damit wir genügende Ressourcen für die enormen politischen Aufgaben haben. Gut zu wissen ist, dass die Arbeit des SBK’s einzig und allein aus den Beiträgen der Mitglieder getragen wird. Ein starker Berufsverband braucht eine starke Basis.
Sind Sie richtig eingereiht?
Gerne erläutern wir Ihnen die Mitgliederbeiträge pro Monat nach Anstellungsprozenten:
dipl. Pflegefachpersonen und FaSRK
Beschäftigungsgrad 51-100% CHF 24.60
Beschäftigungsgrad 11-50% CHF 17.90
Beschäftigungsgrad 0-10% CHF 9.50
Pensionierte CHF 9.50
Freiberufliche Pflegefachpersonen CHF 34.60
Pflegefachpersonen (HF/FH) in Ausbildung CHF 0
Melden Sie uns die beitragsrelevante Änderung Ihres Arbeitspensums umgehend, damit die Anpassung mit der nächsten Rechnung erfolgen kann. administration@sbk-sg.ch
Finanzielle Notlage?
Der Fürsorgefonds des SBK leistet den ordentlichen Mitgliedern Unterstützung in finanziellen Notlagen infolge Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Dieser Fonds wurde aus Mitgliederbeiträgen geäufnet. Unterstützungsberechtigt sind ordentliche Mitglieder, die mindestens zwei Jahre dem Verband angehören und zwei Mal den Jahresbeitrag bezahlt haben. Bitte melden Sie sich bei Frau Nicole Rüegg, Verantwortliche Sozialpartnerschaften. pflegeundarbeit@sbk-sg.ch
Mitgliedschaften für FaGe's als HCA (Health Care Assistent)
Beschäftigungsgrad 51-100% CHF 16.67
Beschäftigungsgrad 0-50% CHF 12.50
Pensionierte CHF 12.50
Fachfrau/Fachmann in Ausbildung CHF 0
Haben Sie Fragen oder eine Anregung, möchten Sie mitarbeiten?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sbk-sg.ch
Gemäss Statuten Art. 8 ist ein Austritt aus dem Verband und den damit verbunden Rechten und Pflichten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf Ende eines Kalenderjahres (unter Vorbehalt allfälliger Verpflichtungen gegenüber dem SBK) möglich. Darin wird festgehalten, dass ein Austritt schriftlich per Post erfolgen muss.
Unser Appell an Sie ist: Nur gemeinsam sind wir stark und der solidarische Fünflieber pro Woche ermöglicht unseren vollen Einsatz heute und in Zukunft.
Trotzdem austreten
Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung erst mit Bestätigung durch uns per E-Mail oder Brief rechtskräftig ist.
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Gerne erläutern wir Ihnen die Mitgliederbeiträge pro Monat nach Anstellungsprozenten:
dipl. Pflegefachpersonen und FaSRK
Beschäftigungsgrad 51-100% CHF 24.60
Beschäftigungsgrad 11-50% CHF 17.90
Beschäftigungsgrad 0-10% CHF 9.50
Pensionierte CHF 9.50
Freiberufliche Pflegefachpersonen CHF 34.60
Pflegefachpersonen (HF/FH) in Ausbildung CHF 0
Melden Sie uns die beitragsrelevante Änderung Ihres Arbeitspensums umgehend, damit die Anpassung mit der nächsten Rechnung erfolgen kann. administration@sbk-sg.ch
Finanzielle Notlage?
Der Fürsorgefonds des SBK leistet den ordentlichen Mitgliedern Unterstützung in finanziellen Notlagen infolge Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Dieser Fonds wurde aus Mitgliederbeiträgen geäufnet. Unterstützungsberechtigt sind ordentliche Mitglieder, die mindestens zwei Jahre dem Verband angehören und zwei Mal den Jahresbeitrag bezahlt haben. Bitte melden Sie sich bei Frau Nicole Rüegg, Verantwortliche Sozialpartnerschaften. pflegeundarbeit@sbk-sg.ch
Mitgliedschaften für FaGe's als HCA (Health Care Assistent)
Beschäftigungsgrad 51-100% CHF 16.67
Beschäftigungsgrad 0-50% CHF 12.50
Pensionierte CHF 12.50
Fachfrau/Fachmann in Ausbildung CHF 0
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Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sbk-sg.ch
Gemäss Statuten Art. 8 ist ein Austritt aus dem Verband und den damit verbunden Rechten und Pflichten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf Ende eines Kalenderjahres (unter Vorbehalt allfälliger Verpflichtungen gegenüber dem SBK) möglich. Darin wird festgehalten, dass ein Austritt schriftlich per Post erfolgen muss.
Unser Appell an Sie ist: Nur gemeinsam sind wir stark und der solidarische Fünflieber pro Woche ermöglicht unseren vollen Einsatz heute und in Zukunft.
Trotzdem austreten
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Nicht berufstätig?
Pflegende im Pensionsalter oder während einer beruflichen Pause profitieren von einem reduzierten Mitgliederbeitrag von nur Fr. 94.-/Jahr. Melden Sie sich bei uns.
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In finanzieller Not?
Mitglieder in schwierigen Lebenssituationen erhalten vom Berufsverband Unterstützung. Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten. Melden Sie sich dazu bei unserer Rechtsberatung.
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