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Austritt SBK

Es ist schade, dass du uns verlassen willst. Bitte gib im Abmeldeformular den Grund an, damit wir uns verbessern können.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils bis zum    30. September auf Ende Jahr möglich. Anschliessend ist nur noch eine Kündigung zu Ende des Folgejahres möglich.

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(Eine Bestätigung folgt nach Prüfung innerhalb von 14 Tagen)

In finanzieller Not?

Mitglieder in schwierigen Lebenssituationen erhalten vom Berufsverband Unterstützung. Wir beraten dich gerne und besprechen mit dir die Möglichkeiten. Melde dich dazu bei unserer Rechtsberatung.

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Ohne deine Unterstützung ginge bei uns gar nichts

Der Berufsverband der Pflegenden hat mit einem enormen finanziellen Aufwand aus Spenden und Reserven die Pflegeinitiative zum Erfolg gebracht. Das Engagement von Yvonne Ribi an vorderster Front war einzigartig. Auch jetzt in der Umsetzungsphase der Pflegeinitiative braucht es das politische Lobbying und vor allem auch Pflegende, die ideell und finanziell mittragen. Aufgrund dessen haben die SBK-Delegierten und Mitgliederversammlungen entschieden, für die Jahre 2023 und 2024 ein Zusatzbeitrag zu erheben, damit wir genügende Ressourcen für die enormen politischen Aufgaben haben. Gut zu wissen ist, dass die Arbeit des SBK’s einzig und allein aus den Beiträgen der Mitglieder getragen wird. Ein starker Berufsverband braucht eine starke Basis.

Bist du richtig eingereiht?
Gerne erläutern wir dir die Mitgliederbeiträge pro Monat nach Anstellungsprozenten:

dipl. Pflegefachpersonen und FaSRK
Beschäftigungsgrad 51-100%                            CHF 24.60
Beschäftigungsgrad 11-50%                              CHF 17.90
Beschäftigungsgrad 0-10%                                CHF   9.50
Pensionierte                                                       CHF   9.50
Freiberufliche Pflegefachpersonen                    CHF 34.60
Pflegefachpersonen (HF/FH) in Ausbildung      CHF        0

Melde uns die beitragsrelevante Änderung deines Arbeitspensums umgehend, damit die Anpassung mit der nächsten Rechnung erfolgen kann. administration@sbk-sg.ch

Finanzielle Notlage?
Der Fürsorgefonds des SBK leistet den ordentlichen Mitgliedern Unterstützung in finanziellen Notlagen infolge Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Dieser Fonds wurde aus Mitgliederbeiträgen geäufnet. Unterstützungsberechtigt sind ordentliche Mitglieder, die mindestens zwei Jahre dem Verband angehören und zwei Mal den Jahresbeitrag bezahlt haben. Bitte melde dich bei Frau Nicole Rüegg, Verantwortliche Sozialpartnerschaften. pflegeundarbeit@sbk-sg.ch


Mitgliedschaften für FaGe's als HCA (Health Care Assistent)
Beschäftigungsgrad 51-100%                           CHF  16.67
Beschäftigungsgrad 0-50%                               CHF  12.50
Pensionierte                                                      CHF  12.50
Fachfrau/Fachmann in Ausbildung                   CHF         0

Hast du Fragen oder eine Anregung, möchtest du mitarbeiten?
Schreibe uns eine E-Mail an: info@sbk-sg.ch


Gemäss Statuten Art. 8 ist ein Austritt aus dem Verband und den damit verbundenen Rechten und Pflichten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf Ende eines Kalenderjahres (unter Vorbehalt allfälliger Verpflichtungen gegenüber dem SBK) möglich. Darin wird festgehalten, dass ein Austritt schriftlich erfolgen muss.

Unser Appell an dich ist: Nur gemeinsam sind wir stark und der solidarische Fünflieber pro Woche ermöglicht unseren vollen Einsatz heute und in Zukunft.

Bitte beachte, dass eine Kündigung erst mit Bestätigung durch uns per E-Mail rechtskräftig ist.

Nicht berufstätig?

Pflegende im Pensionsalter oder während einer beruflichen Pause profitieren von einem reduzierten Mitgliederbeitrag von nur Fr. 94.-/Jahr. Melde dich bei uns.

E-Mail

Benötigen Sie weitere Informationen?

Wir möchten Sie gerne als Mitglied behalten. Mit Ihrem Beitrag stärken Sie die Profession Pflege und profitieren gleichzeitig von vielen Vorteilen und Vergünstigungen.
Die Pflegeinitiative kann nur mit vereinten Kräften gelingen, unterstützen Sie uns im Einsatz für bessere Rahmenbedignungen für alle in der Pflege tätigen Personen.
Haben Sie Fragen oder ein spezielles Anliegen? Dann hilft Ihnen die Geschäftsführerin persönlich gerne weiter.
071 223 43 66

Ordentlicher Austritt nach Statuten

Der Austritt als ordentliches Mitglied kann gemäss Artikel 8 der Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate im voraus (d.h bis 30. September) gekündigt werden.
Abmeldung Mitgliedschaft
SBK SG TG AR AI
Berufsverband Pflege
Kolumbanstrasse 2
9008 St.Gallen
Mitglieder: 071 223 43 66
Nichtmitglieder: 0900 22 30 00 (5.90 CHF/Min. ab 3. Min.)
info@sbk-sg.ch
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
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