

Fürsorgestiftung für Pflegende in Not
Der SBK Fürsorgefonds hilft, wenn aus einer langjährigen Krankheit oder einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit finanzielle Not entsteht. Mit wenigen Rappen pro Monat tragen SBK-Mitglieder dazu bei, bedürftige Kolleg:innen zu unterstützen.
Benötigst du Unterstützung?
Im Fondsreglement ist genau deklariert, wer* welche Unterstützung erhält. Nach Eingang eines Gesuches entscheidet die von der Delegiertenversammlung gewählte Fürsorgekommission über den Antrag.
Wir beraten unsere Mitglieder beim Ausfüllen eines Fürsorgegesuchs, um beispielsweise von der Krankenkasse nicht bezahlte Behandlungs- und Therapiekosten (wie etwa Selbstbehalt und Franchise) zu übernehmen.
Melde dich bei uns unter der Telefonnummer:
071 223 43 66
* Diese Dienstleistung ist explizit für die Mitglieder der Kategorien 11, 12 und 14.
Wir beraten unsere Mitglieder beim Ausfüllen eines Fürsorgegesuchs, um beispielsweise von der Krankenkasse nicht bezahlte Behandlungs- und Therapiekosten (wie etwa Selbstbehalt und Franchise) zu übernehmen.
Melde dich bei uns unter der Telefonnummer:
071 223 43 66
* Diese Dienstleistung ist explizit für die Mitglieder der Kategorien 11, 12 und 14.